Landkreis STA: Arbeitserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete
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05.04.2022
Arbeitswillige Flüchtlinge aus der Ukraine sollen möglichst schnell arbeiten können. Deswegen erteilt das Landratsamt Starnberg allen Berechtigten eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Laut Landrat Stefan Frey hat der Landkreis bereits die Daten von 1300 Flüchtlingen in ein Zentralregister eingepflegt. Jetzt sollen so schnell wie möglich die Arbeitserlaubnisse erteilt werden. Fälle, in welchen sich ein Arbeitsverhältnis bereits anbahnt, sollen vorgezogen werden. Wer also dringend eine Erlaubnis braucht, kann sich bei einer eigens dafür angelegten Mail-Adresse melden.
Ukraine-arbeit@lra-starnberg.de
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